5 U 50/94•Oberlandesgericht Köln, 1995-11-06, 5 U 50/94
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 50/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-11-06
Aktenzeichen: 5 U 50/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:1106.5U50.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers, die im übrigen zurückgewiesen wird, wird der Beklagte unter Abweisung der weitergehenden Klage und unter teilweiser Abänderung des Urteils der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 09.12.1992 - 25 O 360/89 - verurteilt, an den Kläger einen Schmerzensgeldbetrag von 2.500,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 17.11.1989 (Rechtshängigkeit) zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 9/10 und der Beklagte zu 1/10 zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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