Oberlandesgericht Köln, 1995-11-07, 9 U 132/95

9 U 132/95Obergericht07.11.1995

Regest

Falsche Angaben zum Kaufpreis des gestohlenen Kfz führen als vorsätzliche Verletzung der Aufklärungsobliegenheit grundsätzlich zum Verlust des Kaskoversicherungsschutzes.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 132/95 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1995-11-07

Aktenzeichen: 9 U 132/95

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:1107.9U132.95.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Normen: VVG § 6 III, AKB §§ 7 Ziff. I Nr. 2, Ziff V Nr. 4

Leitsätze

Falsche Angaben zum Kaufpreis des gestohlenen Kfz führen als vorsätzliche Verletzung der Aufklärungsobliegenheit grundsätzlich zum Verlust des Kaskoversicherungsschutzes.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 2. Februar 1995 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 2 O 408/92 - wie folgt abgeändert und neu gefaßt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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