9 U 8/95•Oberlandesgericht Köln, 1995-11-07, 9 U 8/95
Oberlandesgericht Köln, 1995-11-07, 9 U 8/95
9 U 8/95Obergericht07.11.1995
Regest
Das Aufbewahren eines Fahrzeugschlüssels im Handschuhfach ist grob fahrlässig und führt im Falle eines Kfz-Diebstahls zur Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 8/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-11-07
Aktenzeichen: 9 U 8/95
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:1107.9U8.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Normen: VVG § 61, VVG § 6 III, AKB § 7 V Abs. 4, I Abs. 2, 3
Leitsätze
Das Aufbewahren eines Fahrzeugschlüssels im Handschuhfach ist grob fahrlässig und führt im Falle eines Kfz-Diebstahls zur Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 20.12.1994 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 12 O 166/94 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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