Oberlandesgericht Köln, 1995-11-07, 9 U 8/95

9 U 8/95Obergericht07.11.1995

Regest

Das Aufbewahren eines Fahrzeugschlüssels im Handschuhfach ist grob fahrlässig und führt im Falle eines Kfz-Diebstahls zur Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 8/95 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1995-11-07

Aktenzeichen: 9 U 8/95

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:1107.9U8.95.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Normen: VVG § 61, VVG § 6 III, AKB § 7 V Abs. 4, I Abs. 2, 3

Leitsätze

Das Aufbewahren eines Fahrzeugschlüssels im Handschuhfach ist grob fahrlässig und führt im Falle eines Kfz-Diebstahls zur Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 20.12.1994 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 12 O 166/94 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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