Oberlandesgericht Köln, 1995-11-09, 16 WX 4/95

16 WX 4/95Obergericht09.11.1995

Regest

Bestellung und Abberufung eines Betreuers Wird auf die Beschwerde hin ein Beschluß, durch den ein Betreuer entlassen und an seiner Stelle ein anderer zum Betreuer bestellt wurde, aufgehoben, so wird die Betreuerentlassung rückwirkend hinfällig, während die Wirkungen der Bestellung des neuen Betreuers erst mit der Beschwerdeentscheidung entfallen. Vom neuen Betreuer bis zur Beschwerdeentscheidung vorgenommene Rechtsgeschäfte für den Betreuten bleiben also wirksam.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 WX 4/95 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1995-11-09

Aktenzeichen: 16 WX 4/95

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:1109.16WX4.95.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: § 32 FGG; § 1899 BGB; § 1908 I BGB; BETREUUUNGSRECHT; BESTELLUNG; ABBERUFUNG

Leitsätze

Bestellung und Abberufung eines Betreuers

Wird auf die Beschwerde hin ein Beschluß, durch den ein Betreuer entlassen und an seiner Stelle ein anderer zum Betreuer bestellt wurde, aufgehoben, so wird die Betreuerentlassung rückwirkend hinfällig, während die Wirkungen der Bestellung des neuen Betreuers erst mit der Beschwerdeentscheidung entfallen. Vom neuen Betreuer bis zur Beschwerdeentscheidung vorgenommene Rechtsgeschäfte für den Betreuten bleiben also wirksam.

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