16 WX 4/95•Oberlandesgericht Köln, 1995-11-09, 16 WX 4/95
Oberlandesgericht Köln, 1995-11-09, 16 WX 4/95
16 WX 4/95Obergericht09.11.1995
Regest
Bestellung und Abberufung eines Betreuers Wird auf die Beschwerde hin ein Beschluß, durch den ein Betreuer entlassen und an seiner Stelle ein anderer zum Betreuer bestellt wurde, aufgehoben, so wird die Betreuerentlassung rückwirkend hinfällig, während die Wirkungen der Bestellung des neuen Betreuers erst mit der Beschwerdeentscheidung entfallen. Vom neuen Betreuer bis zur Beschwerdeentscheidung vorgenommene Rechtsgeschäfte für den Betreuten bleiben also wirksam.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 WX 4/95 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1995-11-09
Aktenzeichen: 16 WX 4/95
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:1109.16WX4.95.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: § 32 FGG; § 1899 BGB; § 1908 I BGB; BETREUUUNGSRECHT; BESTELLUNG; ABBERUFUNG
Leitsätze
Bestellung und Abberufung eines Betreuers
Wird auf die Beschwerde hin ein Beschluß, durch den ein Betreuer entlassen und an seiner Stelle ein anderer zum Betreuer bestellt wurde, aufgehoben, so wird die Betreuerentlassung rückwirkend hinfällig, während die Wirkungen der Bestellung des neuen Betreuers erst mit der Beschwerdeentscheidung entfallen. Vom neuen Betreuer bis zur Beschwerdeentscheidung vorgenommene Rechtsgeschäfte für den Betreuten bleiben also wirksam.
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