Oberlandesgericht Köln, 1995-11-09, 5 W 81/95

5 W 81/95Obergericht09.11.1995

Regest

Bei Auseinandersetzung des SV mit den Streitfragen des Falles (Verträglichkeit von Palladium-Legierungen in der Zahnheilkunde) sind Jahre zurückliegende abweichende Auffassungen des SV kein Grund, eine Befangenheit zu befürchten.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 W 81/95 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1995-11-09

Aktenzeichen: 5 W 81/95

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:1109.5W81.95.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Normen: ZPO §§ 406 I 1 i.V.m. 42

Leitsätze

Bei Auseinandersetzung des SV mit den Streitfragen des Falles (Verträglichkeit von Palladium-Legierungen in der Zahnheilkunde) sind Jahre zurückliegende abweichende Auffassungen des SV kein Grund, eine Befangenheit zu befürchten.

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluß der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 17.10.1995 - 25 O 95/94 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

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