16 U 32/95•Oberlandesgericht Köln, 1995-11-20, 16 U 32/95
Oberlandesgericht Köln, 1995-11-20, 16 U 32/95
16 U 32/95Obergericht20.11.1995
Regest
Wer von einer Privatperson im Rahmen von Kaufverhandlungen einen PKW für eine Probefahrt entleiht, hat im Hinblick auf mögliche Beschädigungen auch einfache Fahrlässigkeit zu vertreten (- anders BGH, NJW 1980, 1681 für Probefahrten im Rahmen des gewerblichen Kfz-Handels -). War der PKW vor Beginn der Probefahrt unbeschädigt und weist er nach der Probefahrt Beschädigungen auf, so ist zu Lasten des Kaufinteressenten § 282 BGB entsprechend anzuwenden.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 U 32/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-11-20
Aktenzeichen: 16 U 32/95
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:1120.16U32.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: BGB § 282
Leitsätze
Wer von einer Privatperson im Rahmen von Kaufverhandlungen einen PKW für eine Probefahrt entleiht, hat im Hinblick auf mögliche Beschädigungen auch einfache Fahrlässigkeit zu vertreten (- anders BGH, NJW 1980, 1681 für Probefahrten im Rahmen des gewerblichen Kfz-Handels -). War der PKW vor Beginn der Probefahrt unbeschädigt und weist er nach der Probefahrt Beschädigungen auf, so ist zu Lasten des Kaufinteressenten § 282 BGB entsprechend anzuwenden.
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 14.03.1995 - 3 O 483/93 - wird zurückgewiesen. Die Kosten der Berufung hat der Beklagte zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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