6 U 7/95•Oberlandesgericht Köln, 1995-11-24, 6 U 7/95
Oberlandesgericht Köln, 1995-11-24, 6 U 7/95
6 U 7/95Obergericht24.11.1995
Regest
Es stellt eine unerlaubte, nicht durch Art. 1 § 3 Nr. 8 RBerG gerechtfertigte Rechtsbesorgung dar, wenn eine Verbraucherorganisation (schriftlich) die rechtlichen Interessen einer von einem Einzelhändler wegen Beschädigung ausgelegter Ware auf Schadensersatz in Anspruch genommenen Kundin diesem gegenüber wahrnimmt.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 7/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-11-24
Aktenzeichen: 6 U 7/95
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:1124.6U7.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: UWG § 1; RBerG Art. 1 § 1, § 3 Nr. 8
Leitsätze
Es stellt eine unerlaubte, nicht durch Art. 1 § 3 Nr. 8 RBerG gerechtfertigte Rechtsbesorgung dar, wenn eine Verbraucherorganisation (schriftlich) die rechtlichen Interessen einer von einem Einzelhändler wegen Beschädigung ausgelegter Ware auf Schadensersatz in Anspruch genommenen Kundin diesem gegenüber wahrnimmt.
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