Oberlandesgericht Köln, 1995-11-28, 22 U 213/93

22 U 213/93Obergericht28.11.1995

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 22 U 213/93 — Teilurteil

Entscheidungsdatum: 1995-11-28

Aktenzeichen: 22 U 213/93

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:1128.22U213.93.00

Dokumenttyp: Teilurteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte 168.343,52 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 26.04.1994 zu zahlen.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlußurteil vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten gegen eine Sicherheitsleistung von 180.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in der selben Höhe leistet.

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