22 U 213/93•Oberlandesgericht Köln, 1995-11-28, 22 U 213/93
Oberlandesgericht Köln, 1995-11-28, 22 U 213/93
22 U 213/93Obergericht28.11.1995
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 22 U 213/93 — Teilurteil
Entscheidungsdatum: 1995-11-28
Aktenzeichen: 22 U 213/93
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:1128.22U213.93.00
Dokumenttyp: Teilurteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte 168.343,52 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 26.04.1994 zu zahlen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlußurteil vorbehalten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten gegen eine Sicherheitsleistung von 180.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in der selben Höhe leistet.
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