16 Wx 185/95•Oberlandesgericht Köln, 1995-11-29, 16 Wx 185/95
Oberlandesgericht Köln, 1995-11-29, 16 Wx 185/95
16 Wx 185/95Obergericht29.11.1995
Regest
Der dem Gesetzgeber zur Verwirklichung der Gleichstellung nichtehelicher und ehelicher Kinder bei der Ausgestaltung des Instanzenzuges für die Regelung des Umgangsrechts durch das Bundesverfassungsrecht (NJW 1992, 1747) eingeräumte zeitliche Rahmen ist derzeit noch nicht überschritten, da durch den vorliegenden Regierungsentwurf zur Reform des Kindschaftsrechts deutlich wurde, daß der Gesetzgeber nicht untätig geblieben ist. Die derzeitigen gesetzlichen Regelungen sind daher noch als verfassungsgemäß anwendbar.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 185/95 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1995-11-29
Aktenzeichen: 16 Wx 185/95
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:1129.16WX185.95.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: FGG § 63 a, GG Art. 6 Abs. 5
Leitsätze
Der dem Gesetzgeber zur Verwirklichung der Gleichstellung nichtehelicher und ehelicher Kinder bei der Ausgestaltung des Instanzenzuges für die Regelung des Umgangsrechts durch das Bundesverfassungsrecht (NJW 1992, 1747) eingeräumte zeitliche Rahmen ist derzeit noch nicht überschritten, da durch den vorliegenden Regierungsentwurf zur Reform des Kindschaftsrechts deutlich wurde, daß der Gesetzgeber nicht untätig geblieben ist. Die derzeitigen gesetzlichen Regelungen sind daher noch als verfassungsgemäß anwendbar.
Tenor
Die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 2) vom 29. September 1995 gegen den Beschluß der 4. Zivil- kammer des Landgerichts Bonn vom 8. September 1995 - 4 T 254/95 - wird als unzulässig verworfen.
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