16 WX 185/95•Oberlandesgericht Köln, 1995-11-29, 16 WX 185/95
Oberlandesgericht Köln, 1995-11-29, 16 WX 185/95
16 WX 185/95Obergericht29.11.1995
Regest
Oberlandesgericht Köln, 16. Zivilsenat, Beschluß vom 29.11.1995 - 16 Wx 185/95 -. Die Entscheidung ist unanfechtbar. FGG § 63 a, GG Art. 6 Abs. 5 Der dem Gesetzgeber zur Verwirklichung der Gleichstellung nichtehelicher und ehelicher Kinder bei der Ausgestaltung des Instanzenzuges für die Regelung des Umgangsrechts durch das Bundesverfassungsrecht (NJW 1992, 1747) eingeräumte zeitliche Rahmen ist derzeit noch nicht überschritten, da durch den vorliegenden Regierungsentwurf zur Reform des Kindschaftsrechts deutlich wurde, daß der Gesetzgeber nicht untätig geblieben ist. Die derzeitigen gesetzlichen Regelungen sind daher noch als verfassungsgemäß anwendbar.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 WX 185/95 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1995-11-29
Aktenzeichen: 16 WX 185/95
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:1129.16WX185.95.01
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: FGG § 63 A
Leitsätze
Oberlandesgericht Köln, 16. Zivilsenat, Beschluß vom 29.11.1995 - 16 Wx 185/95 -. Die Entscheidung ist unanfechtbar.
FGG § 63 a, GG Art. 6 Abs. 5 Der dem Gesetzgeber zur Verwirklichung der Gleichstellung nichtehelicher und ehelicher Kinder bei der Ausgestaltung des Instanzenzuges für die Regelung des Umgangsrechts durch das Bundesverfassungsrecht (NJW 1992, 1747) eingeräumte zeitliche Rahmen ist derzeit noch nicht überschritten, da durch den vorliegenden Regierungsentwurf zur Reform des Kindschaftsrechts deutlich wurde, daß der Gesetzgeber nicht untätig geblieben ist. Die derzeitigen gesetzlichen Regelungen sind daher noch als verfassungsgemäß anwendbar.
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