24 U 114/95•Oberlandesgericht Köln, 1995-12-05, 24 U 114/95
Oberlandesgericht Köln, 1995-12-05, 24 U 114/95
24 U 114/95Obergericht05.12.1995
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 24 U 114/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-12-05
Aktenzeichen: 24 U 114/95
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:1205.24U114.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung gegen das am 05. April 1995 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts B. - 1 O 271/94 - wird zurückgewiesen.
Der Beklagten werden auch die Kosten des Berufungsverfahrens auferlegt. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung - auch im Wege der Gestellung der unbedingten und unbefristeten selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank, Volksbank, Raiffeisenbank oder öffentlichen Sparkasse - in Höhe von 380.000,00 DM abwenden, falls nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Art und Höhe leistet.
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