Oberlandesgericht Köln, 1995-12-05, 24 U 114/95

24 U 114/95Obergericht05.12.1995

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 24 U 114/95 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1995-12-05

Aktenzeichen: 24 U 114/95

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:1205.24U114.95.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung gegen das am 05. April 1995 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts B. - 1 O 271/94 - wird zurückgewiesen.

Der Beklagten werden auch die Kosten des Berufungsverfahrens auferlegt. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung - auch im Wege der Gestellung der unbedingten und unbefristeten selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank, Volksbank, Raiffeisenbank oder öffentlichen Sparkasse - in Höhe von 380.000,00 DM abwenden, falls nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Art und Höhe leistet.

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