9 U 205/94•Oberlandesgericht Köln, 1995-12-05, 9 U 205/94
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 205/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-12-05
Aktenzeichen: 9 U 205/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:1205.9U205.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 07.03.1994 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 358/93 - wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 12.000,00 DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Der Kläger kann die Sicherheitsleistung auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, Volksbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbringen.
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