11 U 92/95•Oberlandesgericht Köln, 1995-12-06, 11 U 92/95
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 92/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-12-06
Aktenzeichen: 11 U 92/95
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:1206.11U92.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 24. Februar 1995 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 18 O 6O/9O - wie folgt abgeändert:
Es wird festgestellt, daß die Klage dem Grunde nach gerechtfertigt ist.
Zur Entscheidung über die Höhe des geltend gemachten Anspruchs wird der Rechtsstreit an das Landgericht Köln zurückverwiesen.
Die Entscheidung über die Kosten des Berufungsverfahrens wird dem Landgericht übertragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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