16 WX 130/95•Oberlandesgericht Köln, 1995-12-06, 16 WX 130/95
Oberlandesgericht Köln, 1995-12-06, 16 WX 130/95
16 WX 130/95Obergericht06.12.1995
Regest
Versuchen Eltern die Generationskonflikte mit dem in ihrem Haushalt lebenden volljährigen Kind in mehr als nur einem einmaligen Ausnahmefall mittels Gewalttätigkeiten zu lösen und zeigen sie dadurch, daß sie das Selbstbestimmungsrecht ihres erwachsenen Kindes nicht zu achten bereit sind, rechtfertigt dies die Ersetzung des elterlichen Bestimmungsrechts hinsichtlich der Form der Unterhaltsgewährung.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 WX 130/95 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1995-12-06
Aktenzeichen: 16 WX 130/95
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:1206.16WX130.95.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Normen: BGB § 1612 ABS. 2 S. 2
Leitsätze
Versuchen Eltern die Generationskonflikte mit dem in ihrem Haushalt lebenden volljährigen Kind in mehr als nur einem einmaligen Ausnahmefall mittels Gewalttätigkeiten zu lösen und zeigen sie dadurch, daß sie das Selbstbestimmungsrecht ihres erwachsenen Kindes nicht zu achten bereit sind, rechtfertigt dies die Ersetzung des elterlichen Bestimmungsrechts hinsichtlich der Form der Unterhaltsgewährung.
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