7 U 56/95•Oberlandesgericht Köln, 1995-12-07, 7 U 56/95
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 7 U 56/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-12-07
Aktenzeichen: 7 U 56/95
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:1207.7U56.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung gegen das am 06. Februar 1995 verkündete Grundurteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts B. - 1 O 245/94 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der durch die Nebenintervention verursachten Kosten werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch eine Sicherheitsleistung in Höhe von je 6.000,00 DM, die auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, Volksbank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank erbracht werden kann, abwenden, falls nicht der Kläger zuvor eine entsprechende Sicherheitsleistung anbietet.
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