Oberlandesgericht Köln, 1995-12-07, 7 U 56/95

7 U 56/95Obergericht07.12.1995

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 7 U 56/95 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1995-12-07

Aktenzeichen: 7 U 56/95

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:1207.7U56.95.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung gegen das am 06. Februar 1995 verkündete Grundurteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts B. - 1 O 245/94 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der durch die Nebenintervention verursachten Kosten werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch eine Sicherheitsleistung in Höhe von je 6.000,00 DM, die auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, Volksbank, Sparkasse oder Genossenschaftsbank erbracht werden kann, abwenden, falls nicht der Kläger zuvor eine entsprechende Sicherheitsleistung anbietet.

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