Oberlandesgericht Köln, 1995-12-18, 5 U 151/95

5 U 151/95Obergericht18.12.1995

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 151/95 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1995-12-18

Aktenzeichen: 5 U 151/95

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:1218.5U151.95.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 10.3.1995 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bonn- 3 O 43/94 - abgeändert.

Es wird festgestellt, daß der zwischen der Klägerin und dem Beklagten mit Wirkung ab 1.1.1983 unter der Mitglieds- Nummer ....... abgeschlossene Versicherungsvertrag über eine Alters- und Berufsunfähigkeitsrente wirksam ist.

Die Kosten beider Rechtszüge sind von dem Beklagten zu tragen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

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