5 U 151/95•Oberlandesgericht Köln, 1995-12-18, 5 U 151/95
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 151/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-12-18
Aktenzeichen: 5 U 151/95
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:1218.5U151.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 10.3.1995 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bonn- 3 O 43/94 - abgeändert.
Es wird festgestellt, daß der zwischen der Klägerin und dem Beklagten mit Wirkung ab 1.1.1983 unter der Mitglieds- Nummer ....... abgeschlossene Versicherungsvertrag über eine Alters- und Berufsunfähigkeitsrente wirksam ist.
Die Kosten beider Rechtszüge sind von dem Beklagten zu tragen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
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