9 U 51/95•Oberlandesgericht Köln, 1995-12-19, 9 U 51/95
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 51/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1995-12-19
Aktenzeichen: 9 U 51/95
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1995:1219.9U51.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 12.01.1995 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 0 142/94 - wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von DM 5.000,00 abwenden, wenn die Beklagten nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten. Den Beklagten wird gestattet, die Sicherheitsleistung auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, Volksbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse zu erbringen.
Die Revision wird zugelassen.
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