Oberlandesgericht Köln, 1996-01-02, 16 WX 161/95

16 WX 161/95Obergericht02.01.1996

Regest

Oberlandesgericht Köln, 16. Zivilsenat, Beschluß vom 02.01.1996 - 16 Wx 161/95 -. Die Entscheidung ist anfechtbar. Beschwerderecht im Betreuungsverfahren FGG § 20 Abs. 1 Die Kinder eines Betreuten haben ein eigenes Beschwerderecht, wenn das Vormundschaftsgericht ihren Antrag auf Entlassung des bisherigen Betreuers und Bestellung eines der Kinder zum Betreuer ablehnt. Ein solches Beschwerderecht folgt jedenfalls aus Art. 6 Abs. 1 GG ( - gegen BayObLG - Beschluß vom 31.8.1995 - 3 Z BR 239/95 -).

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 WX 161/95 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1996-01-02

Aktenzeichen: 16 WX 161/95

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0102.16WX161.95.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: FGG § 20 ABS. 1

Leitsätze

Oberlandesgericht Köln, 16. Zivilsenat, Beschluß vom 02.01.1996 - 16 Wx 161/95 -. Die Entscheidung ist anfechtbar.

Beschwerderecht im Betreuungsverfahren

FGG § 20 Abs. 1 Die Kinder eines Betreuten haben ein eigenes Beschwerderecht, wenn das Vormundschaftsgericht ihren Antrag auf Entlassung des bisherigen Betreuers und Bestellung eines der Kinder zum Betreuer ablehnt. Ein solches Beschwerderecht folgt jedenfalls aus Art. 6 Abs. 1 GG ( - gegen BayObLG - Beschluß vom 31.8.1995 - 3 Z BR 239/95 -).

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