Oberlandesgericht Köln, 1996-01-03, 27 W 19/95

27 W 19/95Obergericht03.01.1996

Regest

Der schriftliche Hinweis, daß Art und Umfang von Unterfangungsarbeiten entlang der Grundstücksgrenze im Vordergrund eines noch zu führenden Gesprächs stehen sollen, reicht für das Schriftformerfordernis des § 16 NachbG nicht aus.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 27 W 19/95 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1996-01-03

Aktenzeichen: 27 W 19/95

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0103.27W19.95.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Normen: NachbG NW §§ 7, 16, 22

Leitsätze

Der schriftliche Hinweis, daß Art und Umfang von Unterfangungsarbeiten entlang der Grundstücksgrenze im Vordergrund eines noch zu führenden Gesprächs stehen sollen, reicht für das Schriftformerfordernis des § 16 NachbG nicht aus.

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

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