27 W 19/95•Oberlandesgericht Köln, 1996-01-03, 27 W 19/95
Oberlandesgericht Köln, 1996-01-03, 27 W 19/95
27 W 19/95Obergericht03.01.1996
Regest
Der schriftliche Hinweis, daß Art und Umfang von Unterfangungsarbeiten entlang der Grundstücksgrenze im Vordergrund eines noch zu führenden Gesprächs stehen sollen, reicht für das Schriftformerfordernis des § 16 NachbG nicht aus.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 27 W 19/95 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1996-01-03
Aktenzeichen: 27 W 19/95
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0103.27W19.95.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Normen: NachbG NW §§ 7, 16, 22
Leitsätze
Der schriftliche Hinweis, daß Art und Umfang von Unterfangungsarbeiten entlang der Grundstücksgrenze im Vordergrund eines noch zu führenden Gesprächs stehen sollen, reicht für das Schriftformerfordernis des § 16 NachbG nicht aus.
Tenor
Die sofortige Beschwerde wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
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