26 W 15/95•Oberlandesgericht Köln, 1996-01-08, 26 W 15/95
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 26 W 15/95 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1996-01-08
Aktenzeichen: 26 W 15/95
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0108.26W15.95.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 26. Zivilsenat
Tenor
Auf die als Beschwerde geltende Erinnerung der Antragstellerin vom 30. Oktober 1995 wird der Beschluß der 13. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 15. September 1995 - 13 O 392/93 - aufgehoben.
Die Rechtspflegerin bei dem Landgericht Bonn wird angewiesen, der Antragstellerin als Rechtsnachfolgerin des Klägers - Herrn U. T. - eine vollstreckbare Ausfertigung des Kostenfestsetzungsbeschlusses des Landgerichts Bonn vom 3. Januar 1994 - 13 O 392/93 - zu erteilen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
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