Oberlandesgericht Köln, 1996-01-16, HEs 266/95-314

HEs 266/95-314Obergericht16.01.1996

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — HEs 266/95-314 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1996-01-16

Aktenzeichen: HEs 266/95-314

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0116.HES266.95.314.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Der Vollzug des Haftbefehls des Amtsgerichts Leverkusen vom 18. Juli 1995 - 50 Gs 350/95 - wird unter folgenden Auflagen ausgesetzt:

  1. Der Angeschuldigte hat bei seiner Ehefrau unter der Anschrift "Am S. 5, ..... E. ", Wohnung zu nehmen und einen etwaigen Wohnungswechsel unverzüglich der 11. großen Strafkammer des Landgerichts Köln zum Aktenzeichen 111 - 42/95 mitzuteilen;
  2. er hat jeden Kontakt zu früheren Mitbewohnern im Haus ...straße .. in ..... L. zu meiden;
  3. er hat allen Ladungen des Gerichts und der Staatsanwaltschaft pünktlich Folge zu leisten.

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