Oberlandesgericht Köln, 1996-01-18, 18 U 44/94

18 U 44/94Obergericht18.01.1996

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 18 U 44/94 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1996-01-18

Aktenzeichen: 18 U 44/94

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0118.18U44.94.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 2. Februar 1994 verkündete Urteil der 20. Zivilkam-mer des Landgerichts Köln - 20 O 444/93 - wird zu-rückgewiesen, soweit über sie nicht bereits durch das Teilurteil des Senats vom 3. November 1994 ent-schieden worden ist.

Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten des Streithelfers werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist für den Kläger und den Streithelfer gegen Sicherheitsleistungen in Höhe von je 11.000,00 DM vorläufig vollstreckbar. Sicherheit kann auch durch Bürgschaft eines als Zoll- oder Steuerbürge zugelassenen Kreditinstitutes mit Sitz in Deutschland geleistet werden.

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