3 U 128/95•Oberlandesgericht Köln, 1996-01-19, 3 U 128/95
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 3 U 128/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-01-19
Aktenzeichen: 3 U 128/95
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0119.3U128.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 2.3.1995 verkündete Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Köln (21 O 401/94) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Si- cherheitsleistung in Höhe von 13.000 DM abwen- den, sofern die Beklagten nicht zuvor Sicherheit in gleicher Höhe erbringen. Die Sicherheitslei- stung kann auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer in Deutschland ansässigen Groß- bank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse er- bracht werden.
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