Oberlandesgericht Köln, 1996-01-19, 6 U 76/95

6 U 76/95Obergericht19.01.1996

Regest

Oberlandesgericht Köln, 6. Zivilsenat, Urteil vom 19.01.1996 - 6 U 76/95 -. Das Urteil ist rechtskräftig. redaktionelle Werbung; Werbehilfe UWG § 1, GG Art. 5 I Berichtet ein lokales Anzeigenblatt in einer für ein solches Presse-Erzeugnis typischen Weise über das Abschneiden eines örtlichen Unternehmens bei einer überregionalen Erhebung (hier: Medienanalyse betr. private Radiosender), ist eine gem. § 1 UWG unlautere redaktionelle Werbung auch dann nicht ohne weiteres zu bejahen, wenn in derselben Ausgabe des Blattes, aber räumlich deutlich getrennt von dem als solchem wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstandenden redaktionellen Beitrag, eine großformatige Werbeanzeige des betreffenden Unternehmens (hier: Radiosender) erscheint.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 6 U 76/95 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1996-01-19

Aktenzeichen: 6 U 76/95

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0119.6U76.95.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Normen: UWG § 1; REDAKTIONELLE WERBUNG; WERBEHILFE

Leitsätze

Oberlandesgericht Köln, 6. Zivilsenat, Urteil vom 19.01.1996 - 6 U 76/95 -. Das Urteil ist rechtskräftig.

redaktionelle Werbung; Werbehilfe

UWG § 1, GG Art. 5 I Berichtet ein lokales Anzeigenblatt in einer für ein solches Presse-Erzeugnis typischen Weise über das Abschneiden eines örtlichen Unternehmens bei einer überregionalen Erhebung (hier: Medienanalyse betr. private Radiosender), ist eine gem. § 1 UWG unlautere redaktionelle Werbung auch dann nicht ohne weiteres zu bejahen, wenn in derselben Ausgabe des Blattes, aber räumlich deutlich getrennt von dem als solchem wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstandenden redaktionellen Beitrag, eine großformatige Werbeanzeige des betreffenden Unternehmens (hier: Radiosender) erscheint.

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