9 U 393/94•Oberlandesgericht Köln, 1996-01-23, 9 U 393/94
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 9 U 393/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-01-23
Aktenzeichen: 9 U 393/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0123.9U393.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 1. September 1994 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 7 O 233/94 - wird zurückgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen.
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