11 U 205/95•Oberlandesgericht Köln, 1996-01-24, 11 U 205/95
Oberlandesgericht Köln, 1996-01-24, 11 U 205/95
11 U 205/95Obergericht24.01.1996
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 205/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-01-24
Aktenzeichen: 11 U 205/95
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0124.11U205.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 31. März 1995 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 O 227/93 - wird zurückgewiesen; die erhöhte Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 18.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in derselben Höhe Sicherheit leistet.
Die Sicherheiten dürfen auch durch selbstschuldnerische Bürgschaften einer deutschen Bank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.
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