16 Wx 200/95•Oberlandesgericht Köln, 1996-01-24, 16 Wx 200/95
Oberlandesgericht Köln, 1996-01-24, 16 Wx 200/95
16 Wx 200/95Obergericht24.01.1996
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 Wx 200/95 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1996-01-24
Aktenzeichen: 16 Wx 200/95
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0124.16WX200.95.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Auf die sofortige weitere Beschwerde des Beteiligten zu 1) wird der Beschluß der 29. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 28.09.1995 - 29 T 97/95 - abgeändert:
Die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 2) gegen den Beschluß des Amtsgerichts Bergisch-Gladbach vom 19. September 1994
- 35 II 28/94 - wird in der Hauptsache zurückgewiesen. Im Kostenpunkt wird dieser Beschluß dahin abgeändert, daß eine Er- stattung außergerichtlicher Kosten nicht stattfindet.
Die in zweiter und dritter Instanz ent- standenen Gerichtskosten tragen die Be- teiligten zu 2). Außergerichtliche Kosten sind auch insoweit nicht zu erstatten.
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