Ss 677/95 - 242 -•Oberlandesgericht Köln, 1996-01-26, Ss 677/95 - 242 -
Oberlandesgericht Köln, 1996-01-26, Ss 677/95 - 242 -
Ss 677/95 - 242 -Obergericht26.01.1996
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — Ss 677/95 - 242 - — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1996-01-26
Aktenzeichen: Ss 677/95 - 242 -
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0126.SS677.95.242.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Das angefochtene Urteil wird mit seinen Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Strafkammer des Landgerichts Aachen zurückverwiesen.
Die Generalstaatsanwaltschaft hat ihren Antrag, die Sache unter Aufhebung des angefochtenen Urteils zu neuer Verhandlung und Entscheidung an die Vorinstanz zurückzuverweisen, wie folgt begründet:
Die sachlich-rechtlichen Mängel nötigen zur Aufhebung des angefochtenen Urteils.
Dem stimmt der Senat zu.
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