Oberlandesgericht Köln, 1996-01-30, 9 U 30/95

9 U 30/95Obergericht30.01.1996

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 30/95 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1996-01-30

Aktenzeichen: 9 U 30/95

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0130.9U30.95.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 19.12.1994 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 10 0 456/94 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf eine Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 21.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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