Oberlandesgericht Köln, 1996-01-31, 17 W 361/95

17 W 361/95Obergericht31.01.1996

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 17 W 361/95 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1996-01-31

Aktenzeichen: 17 W 361/95

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0131.17W361.95.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 17. Zivilsenat

Tenor

Unter Zurückweisung der Beschwerde im übrigen wird der angefochtene Beschluß teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die aufgrund des Anerkenntnisurteils des Landgerichts Köln vom 29. Mai 1995 - 15 O 142/95 - von dem Beklagten an die Klägerin zu erstattenden Kosten werden auf 8.621,50 DM nebst 4% Zinsen seit dem 21. Juli 1995 festgesetzt. Der weitergehende Festsetzungsantrag der Klägerin wird zurückgewiesen.

Die Klägerin hat die Gerichtsgebühr des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Von den übrigen Kosten des Erinnerungs- und Beschwerdeverfahrens werden der Klägerin 99/100, dem Beklagten 1/100 auferlegt.

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