17 W 361/95•Oberlandesgericht Köln, 1996-01-31, 17 W 361/95
Oberlandesgericht Köln, 1996-01-31, 17 W 361/95
17 W 361/95Obergericht31.01.1996
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 361/95 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1996-01-31
Aktenzeichen: 17 W 361/95
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0131.17W361.95.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Unter Zurückweisung der Beschwerde im übrigen wird der angefochtene Beschluß teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Die aufgrund des Anerkenntnisurteils des Landgerichts Köln vom 29. Mai 1995 - 15 O 142/95 - von dem Beklagten an die Klägerin zu erstattenden Kosten werden auf 8.621,50 DM nebst 4% Zinsen seit dem 21. Juli 1995 festgesetzt. Der weitergehende Festsetzungsantrag der Klägerin wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Gerichtsgebühr des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Von den übrigen Kosten des Erinnerungs- und Beschwerdeverfahrens werden der Klägerin 99/100, dem Beklagten 1/100 auferlegt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.