Oberlandesgericht Köln, 1996-02-01, 12 W 4/96

12 W 4/96Obergericht01.02.1996

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 12 W 4/96 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1996-02-01

Aktenzeichen: 12 W 4/96

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0201.12W4.96.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluß der Rechtspflegerin des Landgerichts Köln vom 27.10.1995 - 23 O 615/91 - aufgehoben und das Verfahren an das Landgericht zurückverwiesen. Die Rechtspflegerin wird angewiesen, den Antrag der Antragstellerin auf Erteilung der Rechtsnachfolgeklausel nicht aus den Gründen des angefochtenen Beschlusses zurückzuweisen.

Die Kosten des Erinnerungs- und Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.

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