Oberlandesgericht Köln, 1996-02-02, 2 Ws 53/96

2 Ws 53/96Obergericht02.02.1996

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 53/96 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1996-02-02

Aktenzeichen: 2 Ws 53/96

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0202.2WS53.96.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben.

Dem Angeklagten wird für das Berufungsverfahren Rechtsanwalt R. in K. als Pflichtverteidiger beigeorndet.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Angeklagten hierin entstandenen notwendigen Auslagen hat die Staatskasse zu tragen.

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