23 U 9/95•Oberlandesgericht Köln, 1996-02-13, 23 U 9/95
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 23 U 9/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-02-13
Aktenzeichen: 23 U 9/95
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0213.23U9.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung gegen das am 07. Juni 1995 verkündete Teil- und Grundurteil des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgericht - Bergisch-Gladbach (6 Lw 9/93) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung, auch im Wege der Gestellung der unbedingten und unbefristeten selbstschuldnerischen Bürgschaft einer Deutschen Großbank, Volksbank, Raiffeisenbank oder öffentlichen Sparkasse - in Höhe von DM 27.000,-- abwenden, falls nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Art und Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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