17 W 35/96•Oberlandesgericht Köln, 1996-02-20, 17 W 35/96
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 35/96 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1996-02-20
Aktenzeichen: 17 W 35/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0220.17W35.96.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluß wird geändert und wie folgt neu gefaßt:
Der auf die Festsetzung seiner erstinstanzlichen Verkehrsanwaltskosten gerichtete Antrag des Klägers (vom 07.07.1994) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Erinnerungs- und Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger.
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