Ss 58/96•Oberlandesgericht Köln, 1996-02-21, Ss 58/96
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — Ss 58/96 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1996-02-21
Aktenzeichen: Ss 58/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0221.SS58.96.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Strafsenat
Tenor
I.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
II.
Das angefochtene Urteil wird mit den getroffenen Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Amtsgericht Aachen zurückverwiesen.
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