Oberlandesgericht Köln, 1996-02-21, Ss 58/96

Ss 58/96Obergericht21.02.1996

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — Ss 58/96 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1996-02-21

Aktenzeichen: Ss 58/96

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0221.SS58.96.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Strafsenat

Tenor

I.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

II.

Das angefochtene Urteil wird mit den getroffenen Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Amtsgericht Aachen zurückverwiesen.

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