18 W 57/95•Oberlandesgericht Köln, 1996-02-22, 18 W 57/95
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 18 W 57/95 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1996-02-22
Aktenzeichen: 18 W 57/95
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0222.18W57.95.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde wird der angefochtene Beschluß teilweise abgeändert:
Der Gegenstandswert wird für den Rechtsstreit auf 79.500,00 DM und für den Vergleich auf 354.400,00 DM festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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