Oberlandesgericht Köln, 1996-02-22, 18 W 57/95

18 W 57/95Obergericht22.02.1996

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 18 W 57/95 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1996-02-22

Aktenzeichen: 18 W 57/95

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0222.18W57.95.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde wird der angefochtene Beschluß teilweise abgeändert:

Der Gegenstandswert wird für den Rechtsstreit auf 79.500,00 DM und für den Vergleich auf 354.400,00 DM festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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