2 Ws 87/96•Oberlandesgericht Köln, 1996-03-05, 2 Ws 87/96
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 87/96 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1996-03-05
Aktenzeichen: 2 Ws 87/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0305.2WS87.96.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Der Haftbefehl der 2. großen Strafkammer des Landgerichts Köln (102-7/96) vom 29. Januar 1996 wird aufgehoben.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Angeklagten hierin entstandenen notwendigen Auslagen hat die Staatskasse zu tragen.
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