Oberlandesgericht Köln, 1996-03-05, 9 U 147/95

9 U 147/95Obergericht05.03.1996

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 9 U 147/95 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1996-03-05

Aktenzeichen: 9 U 147/95

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0305.9U147.95.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 06.04.1995 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 263/94 - geändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf eine Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,00 DM, die er auch in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlichen Sparkasse oder Volksbank erbringen kann, abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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