2 U 132/94•Oberlandesgericht Köln, 1996-03-06, 2 U 132/94
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 U 132/94 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-03-06
Aktenzeichen: 2 U 132/94
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0306.2U132.94.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 28. Juli 1994 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 18 O 313/92 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen der Beklagten zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 382.000,00 DM abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in der genannten Höhe leistet. Beide Parteien dürfen die Sicherheit durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlichen Sparkasse oder Volksbank erbringen.
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