Oberlandesgericht Köln, 1996-03-08, 19 U 201/95

19 U 201/95Obergericht08.03.1996

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 19 U 201/95 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1996-03-08

Aktenzeichen: 19 U 201/95

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0308.19U201.95.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 17. August 1995 - 21 O 626/94 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 12.000,-- DM abzuwenden, wenn nicht zuvor der Gegner in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Sicherheiten können auch durch Bürgschaften einer deutschen Großbank, einer Genossenschaftsbank oder einer öffentlichen Sparkasse erbracht werden.

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