19 U 201/95•Oberlandesgericht Köln, 1996-03-08, 19 U 201/95
Oberlandesgericht Köln, 1996-03-08, 19 U 201/95
19 U 201/95Obergericht08.03.1996
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 19 U 201/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-03-08
Aktenzeichen: 19 U 201/95
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0308.19U201.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 17. August 1995 - 21 O 626/94 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 12.000,-- DM abzuwenden, wenn nicht zuvor der Gegner in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
Die Sicherheiten können auch durch Bürgschaften einer deutschen Großbank, einer Genossenschaftsbank oder einer öffentlichen Sparkasse erbracht werden.
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