Ss 32/96 - 15 -•Oberlandesgericht Köln, 1996-03-19, Ss 32/96 - 15 -
Oberlandesgericht Köln, 1996-03-19, Ss 32/96 - 15 -
Ss 32/96 - 15 -Obergericht19.03.1996
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — Ss 32/96 - 15 - — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-03-19
Aktenzeichen: Ss 32/96 - 15 -
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0319.SS32.96.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Die Revision der Staatsanwaltschaft wird verworfen. Die Kosten des Rechtsmittels und die der Angeklagten in der Rechtsmittelinstanz entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.
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