Oberlandesgericht Köln, 1996-03-20, 5 U 84/95

5 U 84/95Obergericht20.03.1996

Regest

Eine zur Vertragsanfechtung berechtigende arglistige Täuschung des Versicherers durch den Versicherungsnehmer liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer bei dem Versicherungsantrag wissentlich falsche Angaben zu gefahrerheblichen Umständen macht, um auf die Entschließung des Versicherers Einfluß zu nehmen.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 84/95 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1996-03-20

Aktenzeichen: 5 U 84/95

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0320.5U84.95.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Normen: VVG § 22, BGB §§ 123, 142

Leitsätze

Eine zur Vertragsanfechtung berechtigende arglistige Täuschung des Versicherers durch den Versicherungsnehmer liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer bei dem Versicherungsantrag wissentlich falsche Angaben zu gefahrerheblichen Umständen macht, um auf die Entschließung des Versicherers Einfluß zu nehmen.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 28.3.1995 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen- 1 O 486/94 -wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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