5 U 84/95•Oberlandesgericht Köln, 1996-03-20, 5 U 84/95
Oberlandesgericht Köln, 1996-03-20, 5 U 84/95
5 U 84/95Obergericht20.03.1996
Regest
Eine zur Vertragsanfechtung berechtigende arglistige Täuschung des Versicherers durch den Versicherungsnehmer liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer bei dem Versicherungsantrag wissentlich falsche Angaben zu gefahrerheblichen Umständen macht, um auf die Entschließung des Versicherers Einfluß zu nehmen.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 84/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-03-20
Aktenzeichen: 5 U 84/95
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0320.5U84.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Normen: VVG § 22, BGB §§ 123, 142
Leitsätze
Eine zur Vertragsanfechtung berechtigende arglistige Täuschung des Versicherers durch den Versicherungsnehmer liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer bei dem Versicherungsantrag wissentlich falsche Angaben zu gefahrerheblichen Umständen macht, um auf die Entschließung des Versicherers Einfluß zu nehmen.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 28.3.1995 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen- 1 O 486/94 -wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.