5 U 148/95•Oberlandesgericht Köln, 1996-03-25, 5 U 148/95
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 148/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-03-25
Aktenzeichen: 5 U 148/95
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0325.5U148.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 21. Juni 1995 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 100/92 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangs-vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung von 25.000,00 DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Beiden Parteien wird nachgelassen, die Si-cherheitsleistung auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlichen Sparkasse oder Raiffeisen- oder Volksbank zu erbringen.
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