Oberlandesgericht Köln, 1996-03-29, 16 W 20/96

16 W 20/96Obergericht29.03.1996

Regest

Vorstandsmitglieder eines Vereins haben keinen einklagbaren Anspruch auf Entlastung. Sie können bei verweigerter Entlastung aber negative Feststellungsklage mit dem Ziel erheben, daß dem Verein keine Ersatzansprüche aus ihrer Vorstandstätigkeit gegen sie zustehen.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 16 W 20/96 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1996-03-29

Aktenzeichen: 16 W 20/96

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0329.16W20.96.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Zivilsenat

Normen: BGB § 27

Leitsätze

Vorstandsmitglieder eines Vereins haben keinen einklagbaren Anspruch auf Entlastung. Sie können bei verweigerter Entlastung aber negative Feststellungsklage mit dem Ziel erheben, daß dem Verein keine Ersatzansprüche aus ihrer Vorstandstätigkeit gegen sie zustehen.

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluß der 3. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 13. Februar 1996 - 3 O 488/95 - abgeändert. Die Kosten des Rechtsstreits - einschließlich der im Beschwerdeverfahren entstandenen Kosten - werden gegeneinander aufgehoben.

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