Oberlandesgericht Köln, 1996-03-29, 20 W 10/96

20 W 10/96Obergericht29.03.1996

Regest

Selbständiges Beweisverfahren Im selbständigen Beweisverfahren ist dem Antrag auf Anhörung des Sachverständigen grundsätzlich auch dann zu entsprechen, wenn das Gericht selbst unter Ausübung seines beweisrechtlichen Ermessens die Erläuterung des Gutachtens nicht für geboten hält.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 20 W 10/96 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1996-03-29

Aktenzeichen: 20 W 10/96

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0329.20W10.96.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Normen: ZPO §§ 492 ABS. 2, 411 ABS. 3, 397, 402

Leitsätze

Selbständiges Beweisverfahren

Im selbständigen Beweisverfahren ist dem Antrag auf Anhörung des Sachverständigen grundsätzlich auch dann zu entsprechen, wenn das Gericht selbst unter Ausübung seines beweisrechtlichen Ermessens die Erläuterung des Gutachtens nicht für geboten hält.

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