20 W 10/96•Oberlandesgericht Köln, 1996-03-29, 20 W 10/96
Oberlandesgericht Köln, 1996-03-29, 20 W 10/96
20 W 10/96Obergericht29.03.1996
Regest
Selbständiges Beweisverfahren Im selbständigen Beweisverfahren ist dem Antrag auf Anhörung des Sachverständigen grundsätzlich auch dann zu entsprechen, wenn das Gericht selbst unter Ausübung seines beweisrechtlichen Ermessens die Erläuterung des Gutachtens nicht für geboten hält.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 20 W 10/96 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1996-03-29
Aktenzeichen: 20 W 10/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0329.20W10.96.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Normen: ZPO §§ 492 ABS. 2, 411 ABS. 3, 397, 402
Leitsätze
Selbständiges Beweisverfahren
Im selbständigen Beweisverfahren ist dem Antrag auf Anhörung des Sachverständigen grundsätzlich auch dann zu entsprechen, wenn das Gericht selbst unter Ausübung seines beweisrechtlichen Ermessens die Erläuterung des Gutachtens nicht für geboten hält.
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