2 Ws 122/96•Oberlandesgericht Köln, 1996-04-01, 2 Ws 122/96
Oberlandesgericht Köln, 1996-04-01, 2 Ws 122/96
2 Ws 122/96Obergericht01.04.1996
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 Ws 122/96 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1996-04-01
Aktenzeichen: 2 Ws 122/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0401.2WS122.96.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluß und der Haftbefehl des Amtsgerichts Köln vom 10. August 1995 (502 Gs 3308/95) werden aufgehoben.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Angeklagten hierin entstandenen notwendigen Auslagen hat die Staatskasse zu tragen.
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