16 U 74/95•Oberlandesgericht Köln, 1996-04-10, 16 U 74/95
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 16 U 74/95 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1996-04-10
Aktenzeichen: 16 U 74/95
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0410.16U74.95.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Zivilsenat
Tenor
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 4.000,00 DM festgesetzt.
Nachdem der Berufungskläger die Berufung zurückgenom-men hat, werden ihm die durch die Berufung entstandenen Kosten auferlegt. Dieser Beschluß ergeht auf Antrag der Berufungsbeklagten gemäß § 515 Abs. 3 ZPO.
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