14 UF 66/96•Oberlandesgericht Köln, 1996-04-15, 14 UF 66/96
Oberlandesgericht Köln, 1996-04-15, 14 UF 66/96
14 UF 66/96Obergericht15.04.1996
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 14 UF 66/96 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1996-04-15
Aktenzeichen: 14 UF 66/96
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0415.14UF66.96.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Zivilsenat
Tenor
- Auf die Beschwerde der beteiligten BfA gegen den Ausspruch zum Versorgungsausgleich im Urteil des
Amtsgerichts Familiengerichts Bergheim vom22.1.1996 (61B F 48/95) wird dieses Urteil zu Ziff. 2) des Urteilstenors (Versorgungsausgleich) aufgehoben und unter Zurückverweisung der Sache an das Amtsgericht wie folgt neu gefaßt:
Das Versorgungsausgleichsverfahren wird ausgesetzt.
- Für das Beschwerdeverfahren werden Gerichtskosten nicht erhoben, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Im übrigen verbleibt es bei der Kostenentscheidung des angefochtenen Urteils.
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