Oberlandesgericht Köln, 1996-04-16, Ss 175/96

Ss 175/96Obergericht16.04.1996

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — Ss 175/96 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1996-04-16

Aktenzeichen: Ss 175/96

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0416.SS175.96.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

I.)

Der Beschluß vom 12. Januar 1996, durch den das Amtsgericht die Rechtsbeschwerde des Betroffenen als mangels fristgerechter Begründung unzulässig verworfen hat, wird aufgehoben.

II.)

Das angefochtene Urteil wird mit seinen Feststellungen aufgehoben.

III.)

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Amtsgericht Aachen zurückverwiesen.

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