25 U 10/95•Oberlandesgericht Köln, 1996-04-19, 25 U 10/95
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 25 U 10/95 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1996-04-19
Aktenzeichen: 25 U 10/95
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1996:0419.25U10.95.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 29. Juni 1995 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn - 12 0 2/95 - abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt die Klägerin.
Dieses Urteil ist für die Beklagte vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 25.000,-- DM abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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